AOK Hessen - Versorgung wieder möglich

Jetzt neu: Inkontinenzversorgung der AOK Hessen wieder möglich

Wichtige Änderungen auf dem Hilfsmittelmarkt:
Aufgrund des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) dürfen Krankenkassen ab dem 01.12.2019 keine Inkontinenzhilfsmittelversorgung mehr im Rahmen einer Ausschreibung durchführen.

Bisher galt bei der AOK Hessen, dass Versicherte an einen bestimmten Lieferanten, je nach Postleitzahl, gebunden waren.
Die AOK Hessen hat nun mit einigen Lieferanten neue Verträge geschlossen. Somit gibt es für die Versicherten der AOK Hessen wieder ein Wahlrecht, für welchen Lieferanten sie sich entscheiden.

Aufgrund dieser Änderung, dürfen wir Sie wieder ab 01.12.2019 für die AOK Hessen mit Inkontinenzhilfsmitteln im ambulanten Bereich versorgen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf unserer Kasseninformationsseite der AOK Hessen

In unserem Shop finden Sie eine große Auswahl von Windeln, Pants, Vorlagen und Einlagen, die Sie auf Rezept der AOK Hessen erhalten können.

 

 

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