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Vorsicht vor Betrug bei Pflegehilfsmitteln: So schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern

Pflegebedürftige Personen haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf die sogenannte “Pflegebox”, mit der sie monatlich zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro erhalten können. Leider rückt dieser Bereich in letzter Zeit vermehrt in den Fokus von Betrügern: Verbraucherzentralen und Pflegekassen berichten zunehmend über unseriöse Anbieter auf dem Markt, die Pflegebedürftige und Angehörige telefonisch kontaktieren und unter Druck setzen. Erfahren Sie hier, woran Sie unseriöse Praktiken erkennen, wie Sie sich davor schützen können und welche Produkte tatsächlich von der Kasse übernommen werden.

Aggressive Werbung und untergeschobene Anbieterwechsel

Pflegebedürftige und Angehörige werden zunehmend telefonisch kontaktiert und unter Druck gesetzt, „kostenlose Pflegeboxen“ zu bestellen. Teilweise geben sich Anrufer sogar als Mitarbeiter von Pflegekassen oder offiziellen Stellen aus. Ebenso kursieren Anschreiben, die den Anschein eines behördlichen Schreibens erwecken.

Bitte seien Sie daher vorsichtig.

Es kommt unter anderem vor, dass persönliche Daten abgefragt, Unterschriften erschlichen oder gefälscht und damit ungewollte Anbieterwechsel ausgelöst werden. Nach den Erfahrungen von Experten werden Unterschriften teilweise auch im Zusammenhang mit Besuchen oder Unterlagen von Pflegediensten eingeholt, ohne dass den Betroffenen bewusst ist, dass hierdurch ein Wechsel des Pflegehilfsmittelversorgers ausgelöst werden kann.

Wichtig zu wissen: Sollten Sie einen Wechsel wünschen, ist es jederzeit möglich, einen anderen Anbieter zu wählen. Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass ein Anbieterwechsel ohne Ihr Wissen und Ihr Einverständnis vorgenommen wurde, empfehlen wir, den Vorgang umgehend bei Ihrer Pflegekasse zu melden und bei gefälschter Unterschrift Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Achtung bei der Produktauswahl: Was zahlt die Pflegekasse wirklich?

Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft die angebotenen Produkte selbst. Bitte beachten Sie, dass die Pflegekasse ausschließlich bestimmte gesetzlich festgelegte Pflegehilfsmittel übernimmt.

Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel NICHT über die Pauschale erstattungsfähig
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel (für Hände & Flächen)
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz / Fingerlinge
  • Schutzservietten / Esslätzchen
  • Handcremes
  • Feuchtpflegetücher zur Körperpflege
  • Waschlotionen / Duschgele
  • Einmalwaschlappen
  • Inkontinenzhilfsmittel (andere Budgetierung!)

Wenn Anbieter Produkte, die über die Pauschale generell nicht erstattet werden, als „Kassenleistung“ im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale anbieten und abgeben, sollten Sie besonders aufmerksam sein. Gegebenenfalls rechnet der Lieferant anschließend andere Produkte mit der Pflegekasse ab, als er geliefert hat.

Dieses Vorgehen stellt einen strafrechtlich relevanten Abrechnungsbetrug dar.

Außerdem dürfen Anbieter keine Artikel, die nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören, als kostenlose Beigabe oder Werbegeschenk abgeben, um dadurch Kunden zu gewinnen.

Ebenso ist die Zahlung von Provisionen oder sonstigen Vergütungen an Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen oder andere Dritte für die Vermittlung von Kunden im Bereich der Pflegehilfsmittelversorgung ausdrücklich unzulässig. 

Pflegebedürftige sollten daher besonders aufmerksam sein, wenn ihnen zusätzliche kostenlose Produkte versprochen werden oder wenn der Eindruck entsteht, dass Empfehlungen nicht allein aufgrund des tatsächlichen Versorgungsbedarfs erfolgen.

Sicher versorgt mit seriösen Partnern

Um Kunden vor polizei- bzw. staatsanwaltlichen Nachfragen zu schützen, liefern seriöse Anbieter vertragsgemäß nur Produkte, die auch von den Spitzenverbänden der Pflegekassen als Leistung vorgesehen sind.

Sollten Sie Fragen haben, unsicher bezüglich eines Anrufs sein oder eine Beratung zu den rechtlich zulässigen Pflegehilfsmitteln benötigen, wenden Sie sich gerne an das Inkoservice-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Verbraucherzentrale.