DAK

Windeln, Vorlagen & Pants auf Rezept der DAK

Die DAK hat Verträge mit bestimmten Vertragspartnern zu monatlichen Versorgungspauschalen geschlossen. Einem solchen Vertrag sind wir leider nicht beigetreten.
Die DAK hat Ende 2018 die Inkontinenzversorgungen nicht weiter ausgeschrieben, sondern Verträge zu Pauschalen geschlossen.
Laut Zeitungsauschnitt MTD - Vergabekammer vs. DAK - Gesundheit war das Zustandekommen der Verträge, wie sie die DAK vergeben hat, juristisch nicht einwandfrei. Deshalb haben wir uns entschieden, vorerst keinen Vertrag mit der DAK zu schliessen. Sobald sich an dieser Situation etwas ändert, werden wir Sie hier informieren.

Wer darf mich auf Rezept beliefern?

Bitte fragen Sie bei Ihrer DAK nach, wer Ihr Inkontinenzhilfsmittelrezept aktuell abrechnen darf.

Gibt es Alternativen?

Die DAK kann in Einzelfällen auch abweichen und uns als Lieferanten zulassen. Es kann daher Sinn machen, bei der Hilfsmittelabteilung der DAK nachzufragen. Eventuell dürfen wir dann auch Sie beliefern.

Haben Sie weitere Fragen?

Für Fragen zu Ihrem zuständigen Lieferanten auf Rezept wenden Sie sich bitte an die DAK.

Sie haben Fragen zu alternativen Möglichkeiten beim Bezug von Inkontinenzhilfsmitteln?

Rufen Sie uns einfach an unter (06181) 90 80 533

Gerne können Sie uns auch eine Email senden an info@inkoservice.de oder nutzen sie das Kontaktformular

Wir beraten Sie gerne

Apotheken und andere Leistungserbringer wenden sich mit Fragen bitte an ihr Abrechnungszentrum oder direkt an die DAK. Vielen Dank.

Alle Angaben ohne Gewähr. Letzte Änderung dieser Seite: 29.04.2022