Versorgungsarten
In der Vergangenheit wurde von jeder gesetzlichen Krankenkasse einheitliche Stückpreise (Festbeträge) für Inkontinenzprodukte erstattet.
Seit einiger Zeit hat der Gesetzgeber den Krankenkassen jedoch das Instrument der Lieferverträge zu Pauschalen gegeben, um so die Ausgaben für die Krankenkassen zu senken.
Abrechnungsvarianten der gesetzlichen Krankenkassen
Krankenkasse hat Vertragslieferanten/Lieferverträge zu monatlichen Versorgungspauschalen.
Die derzeit am häufigsten vorkommende Variante der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln. Von den Krankenkassen werden keine Stückpreise, sondern eine monatliche Pauschale unabhängig vom jeweiligen Bedarf gezahlt. Eine Liste der Krankenkassen, mit denen wir Verträge haben, finden Sie unter Pauschalen.
Ihre Krankenkasse übernimmt die sogenannten gesetzlichen Festbeträge.
Diese Variante galt früher für alle Krankenkassen. Hier übernimmt die Kasse je nach Produkt einen gewissen Stückpreis. Eine Liste der Krankenkassen, die noch die gesetzlichen Festbeträge übernehmen, sowie die entsprechenden kassengeeigneten Produkte finden Sie hier: Windeln, Einlagen & Pants zu Festbeträgen.
Allerdings ist zu sagen, dass diese Variante der Kostenerstattung rückläufig ist und die Krankenkassen eher spezielle Verträge zu monatlichen Versorgungspauschalen abschließen.
Einzelfallentscheidungen
In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass wir ohne einen Vertrag mit der Krankenkasse zu haben, trotzdem liefern dürfen. Dies kann verschiedene Gründe haben: Oft sind es Fälle in denen ein bestimmtes Produkt benötigt wird, der Vertragspartner dieses aber nicht oder nur sehr teuer anbietet. In solchen Fällen hilft es manchmal, wenn Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse sprechen und eventuell eine solche Einzelfallentscheidung erhalten.
Private Krankenkassen
Wir beliefern auch Mitglieder privater Krankenkassen. Die Erstattung erfolgt bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den Ablauf.
Sie erhalten mit Ihrer Lieferung eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Gerne quittieren wir Ihr Rezept und weisen den Bedarf auf der Rechnung aus.
Weitere Informationen: Private Krankenkassen