Pauschalen
Dies ist die derzeit am häufigsten vorkommende Variante der Versorgung. Hier werden von den Krankenkassen keine Stückpreise, sondern unabhängig vom jeweiligen Bedarf eine monatliche Pauschale gezahlt.
Hier gibt es in der Regel 2 Modelle:
Aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung
Für die Pauschale der Krankenkasse stellen wir eine aufzahlungsfreie Versorgung für Sie sicher. Es ist außer einer Rezeptgebühr kein Eigenanteil zu leisten.
Einen Anspruch auf die Lieferung von bestimmten Produkten eines bestimmten Herstellers aus unserem Liefersortiment besteht nicht.
Maßgeblich ist alleinig, dass das Produkt die Qualitätskriterien des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen erfüllt. Bei der Ermittlung der erforderlichen Stückzahl kann nur eine medizinisch notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden.
Wunschversorgung
Sie erhalten eine herstellerunabhängige Versorgung, die auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist.
Wunschversorgung bedeutet, Sie entscheiden, welche Produkte Sie möchten. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wunschprodukt aus unserem kompletten Liefersortiment auszuwählen.
So können Produkte eingesetzt werden, die eine besonders gute Passform haben, besonders saugstark, atmungsaktiv oder besonders leicht in der Handhabung sind.
Je nach Produkt und benötigter Menge kann ein Eigenanteil anfallen, da Ihre Krankenkasse eine feste Monatspauschale übernimmt. Angenommen, Ihre Krankenkasse übernimmt eine Pauschale von 30€ im Monat und Sie benötigen für diesen Zeitraum Vorlagen mit einem Preis von 45€: Dann haben Sie einen Eigenanteil von 15€ zu leisten. Hinzu kommt eine Rezeptgebühr, sofern keine Befreiung vorliegt. Diese beträgt immer 10% der Versorgungspauschale.
Rechenbeispiele und die Höhe der maximalen monatlichen Pauschale finden Sie bei der jeweiligen Krankenkasse.
Krankenkassen, die eine monatliche Pauschale zahlen
Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Krankenkassen, die Inkontinenzprodukte auf Basis von Pauschalen erstatten. Bitte beachten Sie die Kennzeichnung mit oder . Für die Abrechnung von Pauschalen müssen wir als Anbieter von Inkontinenzhilfsmitteln mit der jeweiligen Krankenkasse einen Vertrag abschliessen. Mit den mit gekennzeichneten Krankenkassen haben wir leider derzeit keinen solchen Vertrag.
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK Nordwest
- AOK Plus
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
- Barmer
- Audi BKK
- Bahn-BKK
- Bertelsmann BKK
- BMW BKK
- BKK Pfaff
- BKK Miele
- Mobil Krankenkasse
- BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
- BKK24
- BKK Deutsche Bank
- BKK Diakonie
- BKK firmus
- BKK Freudenberg
- BKK Herkules
- BKK Linde
- BKK Melitta-HMR
- BKK Pfalz
- BKK ProVita
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- BKK Würth
- Continentale Betriebskrankenkasse
- energie BKK
- Heimat Krankenkasse
- Merck BKK
- mhplus BKK
- Salus BKK
- SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
- Südzucker BKK
- DAK
- IKK classic
- IKK gesund plus
- IKK Südwest
- IKK - Die Innovationskasse
- KKH
- Techniker Krankenkasse
- vivida BKK