Pflegekasse
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
In der häuslichen Pflege tragen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Unterstützung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson bei, indem sie den Pflegealltag erleichtern und die Hygiene sowie Sicherheit verbessern.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise:
- Einmalhandschuhe: Schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft vor Infektionen.
- Desinfektionsmittel: Werden zur Reinigung und Desinfektion von Händen und Oberflächen verwendet, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.
- Bettschutzeinlagen: Schützen das Bett vor Nässe und Verunreinigungen, insbesondere bei Inkontinenz.
- Fingerlinge: Werden für punktuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten verwendet, beispielsweise bei der Mundpflege.
- Schutzschürzen: Schützen die Kleidung der Pflegeperson vor Verunreinigungen während der Pflege.
- Mundschutz: Verhindert die Übertragung von Keimen bei engem Kontakt mit der pflegebedürftigen Person.
Die Kosten für solche Pflegehilfsmittel werden bis zu 40€ monatlich von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung.
Unabhängig davon, wo Sie versichert sind, versorgen wir Sie bedarfsgerecht mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Wir beraten Sie welche Pflegehilfsmittel in Ihrer konkreten Situation geeignet sind. Die Lieferung der benötigten Pflegehilfsmittel erfolgt versandkostenfrei und bequem zu Ihnen nach Hause.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Mindestens Pflegegrad 1
- Pflege zu Hause
- Mindestens eine private Pflegeperson ( z.B. Familienmitglieder, Betreuer)
Wie hoch ist der Anspruch?
Sie haben einen bedarfsgerechten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis maximal 40€ pro Monat.
Ist ein besonderer Antrag erforderlich?
Ja. Die Pflegekassen haben ein entsprechendes Antragsformular.
Dieses haben wir hier für Sie bereitgestellt: Pflegekassenantrag
Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme gemäß Ihrem individuellen Bedarf aus, unterschreiben Sie den Antrag und senden uns diesen per E-Mail oder Post zu. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung.
Welche Produkte kann man bedarfsgerecht im Rahmen dieser 40 € beziehen?
Produkt | Menge | Preis |
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Saugende Bettschutzeinlagen 60x90cm | 30 Stück | 14,49€ ab 3 Pck 13,33€ |
Fingerlinge | 100 Stück | 5,95€ |
Einmalhandschuhe (Vinyl) | 100 Stück | 9,99€ |
Einmalhandschuhe (Latex) | 100 Stück | 9,99€ |
Einmalhandschuhe (Nitril) | 100 Stück | 9,99€ |
Mundschutz (OP-Masken, 3-lagig) | 50 Stück | 6,99€ |
Mundschutz (FFP2-Maske) | 1 Stück | 0,77€ |
Schutzschürze (einmalgebrauch) | 100 Stück | 12,99€ |
Schutzschürzen (wiederverwendbar) | 1 Stück | 23,99€ |
Händedesinfektionsmittel | 500ml | 7,99€ |
Händedesinfektionstücher * Neu | 60 Tücher | 8,49€ |
Flächendesinfektionsmittel | 500ml | 6,49€ |
Flächendesinfektionstücher | 80 Tücher | 9,99€ |
Esslätzchen | 50 Stück | 5,95€ |
Zusätzlich können Sie bei Bedarf wiederverwendbare, saugende Bettschutzeinlagen beantragen.
Je nach Pflegekasse werden pro Jahr zwischen 2 und 4 waschbare Bettschutzeinlagen genehmigt.
Produkt | |
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Saugende Bettschutzeinlage (wiederverwendbar) | Mit oder ohne Seitenflügel erhältlich. |